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• Thema anzeigen - Recht und Gesetz in Andurien

Recht und Gesetz in Andurien

Moderator: Gamemaster

Recht und Gesetz in Andurien

Beitragvon Aestiva am So 16. Dez 2007, 21:59

1.0 Einleitung[b]
2.0 Geschichtlicher Hintergrund
3.0 Die Reform des Rechtssystems
4.0 Die Andurische Armee
5.0 Die Andurische Legion
6.0 Das Andurische Gericht
7.0 Das Andurische Gesetzbuch


1.0 Einleitung[/b]

Die andurische Rechtsprechung ist gewiss nicht leicht zu erklären, geschweige denn von jedermann zu verstehen. Einfache Bürger wie Bauern und Bedienstete kommen recht selten mit der Armee oder der Legion in Berührung, noch seltener haben sie überhaupt die Zeit oder das Interesse, sich über deren Handeln und Wirken irgendwelche Gedanken zu machen. Selbst Mitglieder einer Gilde oder die freien Händler und Handwerker haben wenig Überblick über alle Gesetze, die über jene hinausgehen, die mit ihrer täglichen Arbeit und ihrem täglichen Leben zu tun haben. Dennoch ist jedermann von der Arbeit und den Entscheidungen aller, die mit der Rechtsprechung und Gesetzgebung betreut sind, abhängig und lebt nach Regeln und Gesetzen, die von jenen Personen einst entwickelt und erlassen wurden, von diesen erweitert und verändert werden sowie von den Vertretern der Armee, der Legion und nicht zuletzt dem Obersten Gericht durchgesetzt werden. Ein jeder sollte zumindest die Grundgesetze des andurischen Königreiches kennen, denn auch Unwissenheit schützt, wie man so schön sagt, nicht davor bei einer Straftat ertappt oder einer solchen überführt und hernach vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. Loiras Valkun, ehemaliger Oberster Richter des Königlichen Andurischen Gerichts.


2.0 Geschichtlicher Hintergrund

Ende des fünften und zu Beginn des sechsten Zeitalters, zu jener Zeit also, da sich das andurische Königreich und seine Bewohner dem Wachstum und Wiederaufbau zuwandten, lagen Recht und Ordnung darnieder. Von Räubern, Banditen, Wegelagerern und anderem zwielichtigen Gesindel in den Schmutz getreten, waren Recht und Gesetz ein Schatten dessen, was man als solches hätte bezeichnen können. Erst als König Anduros II sein Amt antrat und seine Macht konsolidiert hatte, kehrten zumindest ein wenig Ruhe und Frieden ein, denn neben allen anderen Dingen, die der König anordnete, wurden auch die Reihen der Armee und der Legion wieder gestärkt und allen Ortes zum Schutze der Bevölkerung als Wachen eingesetzt. Dennoch herrschten weiterhin verschiedene Banden über einzelne Landstriche, bestahlen ihre Mitbürger, erpressten Händler und Handwerker und bestachen die Obrigkeit, welche bei Starftaten wegsah und sie gewähren liess. König Anduros II befahl daraufhin, jedweden Verbrecher, der als solcher bekannt sei, möge zukünftig als vogelfrei zu betrachten sein und ein jeder, der den Kopf eines solchen vorweisen mag, solle reich entlohnt werden. Bald darauf sank die Zahl der zwielichtigen Gestalten rapide, die öffentlichen Kassen leerten sich ein wenig und allen Ortes gab es den ein oder anderen, der plötzlich zu Reichtum und Wohlstand fand. Die Bevölkerung begann aufzuatmen, doch wurden alsbald die Rufe nach besseren Gesetzen und Richtern laut, denn es gab bald die ersten Fälle, da ein eigentlich völlig unschuldiger Mann von jemandem eines Verbrechens bezichtigt wurde, das er nie begangen hatte. Diese Art, sich eines Konkurrenten oder Nebenbuhlers zu entledigen, fand alsbald ebenso viel Zuspruch wie die Banditen-Banden zuvor, so das König Anduros II. erneut zum handeln gezwungen war. Er bestellte daraufhin die besten Gelehrten, Kämpfer und Magier zu sich und beriet sich mit diesen wochenlang, ehe er einige dieser Berater zu Mitarbeitern des königlichen Gerichts und einen von ihnen zum Obersten Richter ernannte. Ihnen trug er auf, das Rechtssystem zu reformieren und Gesetze sowie eine Rechtsprechung zu verfassen, die einem zivilisierten und kulturell hochstehenden Königreich angemessen seien.


3.0 Die Reform des Rechtssystems

Mit den Vollmachten des Königs im Rücken begann man sofort mit wichtigen und grossen Reformen, die das erkrankte Rechtssystem auf den richtigen Weg führen sollten. Natürlich wussten auch die Richter, dass das Recht wie es momentan aussah nur allzu leicht ausgenutzt werden konnte. Sie entschlossen sich, bei jedwedem Fall eines Verbrechens eine Verhandlung vor einem der Richter anzusetzen, sodass sowohl Zeugen die für den Angeklagten sprechen als auch Zeugen die gegen den Angeklagten sprechen gehört werden können. Der Richter, welcher absolute Unparteilichkeit zu vertreten hat, soll nach dem anhören der Zeugen und einem Einblick in die Beweise, mit Bedacht sein Urteil fällen. Da eine alleinige Bestrafung durch den Tod, aus den Augen der Richter, nicht mehr in Frage kam, musste man den Richtern ein neues Werkzeug in die Hand geben. Das Andurische Gesetzbuch wurde geschaffen. Ein jedes Verbrechen schrieb man darin nieder und versah es mit einer Strafart. Ein schuldig gesprochener Bürger wurde gemessen an der schwere seiner Tat bestraft. Geldstrafen, Haftstrafen und der Frondienst sind nur ein Teil der neuen Strafmöglichkeiten. Die Verurteilung zum Tode sollte nur noch bei den höchsten Verbrechen stattfinden. Generell wurde ein Verbrecher nicht mehr zum vogelfreien erklärt, sondern bei einem hinreichenden Verdacht vor das Gericht bestellt. Sollte ein Bürger dieser Vorladung zum Gericht nicht folgen, so kümmert sich der Scharfrichter darum. Der Scharfrichter ist, ebenso wie die Richter, alleine dem König und dem Gericht unterstellt und von sonstigen Einrichtungen unabhängig. Wann immer es einen flüchtigen Verbrecher einzufangen gilt, erteilt der oberste Richter dem Scharfrichter einen entsprechenden Auftrag. Im Zuge der Reformen enstand auf diese Weise ein grosser bürokratischer Apparat, der Aufzeichnungen macht, Bestrafungen festhält, Aufträge erteilt und natürlich für den reibungslosen Ablauf der Verhandlungen sorgt. Doch da man nun die Bürger nicht mehr vogelfrei machte und nicht jeder Kopf eines Verbrechers mit viel Gold entlohnt wurde, konnte die Staatskasse diesen Apparat problemlos finanzieren.


4.0 Die Andurische Armee


Die Andurische Armee bekam im Zuge der Reform neue Aufgaben und Pflichten. Solange man einen Soldaten nicht im Krieg benötigt, würde er auf den Strassen Anduriens für Recht und Ordnung sorgen. Wenn ein Verbrechen geschieht, greift der Soldat ein und nimmt Verdächtige in Gewahrsam wenn nötig auch mit Gewalt. Die Soldaten der Armee patroullieren auf den Strassen in und zwischen Dörfern und Städten und sorgen auf diese Weise für Sicherheit und Ruhe in Andurien. Wann immer ein Verbrecher in Gewahrsam genommen wird, wird dies dem Gericht gemeldet und der beschuldiget bekommt eine Verhandlung vor einem der Richter um seine Schuld oder Unschuld festzustellen. Die Armee steht, wenn benötigt, den Ermittlern und Scharfrichtern des Gerichts zur Seite und wird überall dort eingesetzt wo es vorhersehbar zu gefährlichen Situationen kommen kann. Somit wurde in kurzer Zeit die Andurische Armee zu einem der wichtigsten Werkzeuge um Recht und Gesetz in Andurien durchzusetzen.
Trotz dieser neuen Aufgaben ist und bleibt die Armee an erster Stelle ein Werkzeug des Königs, zum verteidigen des Landes im Kriegsfalle und dem angreifen jeglicher feindlich gesonnener Völker oder Gruppierungen.


5.0 Die Andurische Legion

Die Andurische Legion kümmert sich um die Sicherheit der südlichen und nördlichen Schwarzberge. Ähnlich wie die Andurische Armee soll auch sie für Ruhe und Ordnung sorgen und die Söldner der Legion können wie die Soldaten der Armee Verhaftungen vornehmen und dabei, wenn nötig, auch Gewalt dazu anwenden. Auch wenn die Andurische Legion nicht so eng mit dem Gericht verwoben ist wie die Andurische Armee bleibt sie dennoch ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Reiches. Wann immer in den Schwarzbergen Unruhe herrscht, wendet man sich an die Legion, sodass diese die Situation im Namen des Königs unter Kontrolle bringen kann.


6.0 Das Andurische Gericht


Das Andurische Gericht ist ein in sich geschlossener Apparat, welcher aus vielen zusammenarbeitenden Personen besteht. An erster Stelle steht für das Gericht das Verhandeln von Fällen und das damit verbundene finden von Urteilen. Um das schlussendliche finden jener Urteile kümmern sich die Richter Anduriens. Sie hören Zeugen für und gegen den Angeklagten und wiegen dann ihre Entscheidung ab. In der Regel liegen dem Richter bereits Berichte der Soldaten, die den Verdächtigen entweder bei der Tat gesehen oder ihn festgenommen sowie später vernommen haben, vor. Wird der Bürger schuldig gesprochen, bestimmt der Richter eine Bestrafung im Einklang mit dem andurischen Gesetzbuch. Solche Verhandlungen finden stets unter Aufsicht von Wachen statt, meistens Soldaten der Armee, oder dem Scharfrichter selbst.

Das Gericht verfügt neben den Richtern, noch über einige Sonderermittler, die in der Regel selten eingreifen. Die Sonderermittler kommen nur zum Einsatz wenn es gilt, grössere offene oder verdeckte Ermittlungen durchzuführen, welche einen Verdacht bezüglich extrem schwerwiegender Verbrechen oder einer kriminellen Vereinigung von Dieben und Vebrechern beweisen oder widerlegen sollen. Einige Beispiele von solchen Einsatzmöglichkeiten wären zum Beispiel die Ermittlungen nach einem Mord an einem hohen Würdenträger oder bei dem Verdacht auf eine Diebesgilde.

Ein weiteres, ebenso wichtiges Mitglied des Gerichts ist der Scharfrichter. Er übergibt Verdächtigen und Zeugen schriftliche Vorladungen zum Gericht und nimmt, wenn vom obersten Richter angeordnet, Verhaftungen vor. Verhaftungen durch den Scharfrichter werden in der Regel angeordnet, wenn ein Bürger auf eine Vorladung nicht beim Gericht erscheint, ein auf Kaution freigelassener Bürger zu seiner Verhandlung nicht erscheint oder ein Verbrecher flüchtig ist. Er ist ebenso wie die Armee berechtigt, Gewalt anzuwenden, wenn dies nötig sein sollte. Der Scharfrichter zieht für notwendige Verhaftungen sowohl Mitglieder der Legion wie auch der Armee hinzu, welche ihn uneingeschränkt bei seinen Aufgaben zu unterstützen haben. Gelegentlich sitzt er auch wichtigeren Verhandlungen bei, um den Schutz des Richters zu gewährleisten.

Der oberste Richter sitzt in der Regel nur bei wichtigen Verhandlungen selbst im Richterstuhl. Meistens gibt er Untersuchungen in Auftrag, stellt Haftbefehle aus und kümmert sich um die Einteilung und Kontrolle der Richter.

Der Gerichtsschreiber führt bei der Verhandlung Protokoll und kümmert sich um die Aufbewahrung der Beweismittel. Er erhällt einen Lohn pro Protokoll.

Der Diener kümmert sich um alles was den Obersten Richter betrifft. Er ist als Schreiber, Koch und jeder anderen bekannten Berufsbezeichnung beim Richter angestellt. Er kümmert sich um jegliche Belange des Haushaltes.

Der Kämmerer verwaltet die Habseligkeiten eines jeden Straftäters in eigens dafür zur Verfügung gestellten Truhen. Darüberhinaus führt er die Lohnzahlungen an die Angestellten des Gerichts durch und nimmt die Strafzahlungen entgegen und verwaltet diese.

7.0 Das Andurische Gesetzbuch

§1 Strafmassnahmen
1.1 Bei schweren Vergehen, welche noch genauer beschrieben werden, kann immer noch die Todesstrafe vehängt werden.
1.2 Weitere Strafen kann das Gericht in Form von Haftstrafen, Geldstrafen, Frondienst sowie dem öffentlichen Pranger verhängen.
1.3 Auf jede Verurteilung erfolgt eine Nennung des Verbrechers und des Verbrechens am schwarzen Brett.

§2 Verbrechen an höheren Bürgern und Würdenträgern
2.1 Wer immer sich eines Verbrechens an einem Würdenträger, Mitglied der Armee, Mitglied der Kirche oder einem Mitglied des Gerichtes schuldig macht, hat ein erhöhtes Strafmass zu erwarten.

§3 Landesverrat
3.1 Wenn ein Bürger des Landesverrates schuldig gesprochen wurde, kann die Strafe bis zu einer Verurteilung zum Tode reichen.
3.2 Mord, Beleidigung, Verleumdung und Verunglimpfung am König fallen unter den Tatbestand des Landesverrats und können mit dem Tod bestraft werden.

§4 Mord
4.1 Das mit voller Absicht ausgeführte Töten eines Bürgers Anduriens wird mit einer entsprechend der schwere des Verbrechens langen Haftstrafe vergolten.
4.2 In besonders schweren Mordfällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

§5 Totschlag
5.1 Totschlag wird, ebenso wie der Mord mit einer Haftstrafe, jedoch im Vergleich zum Mord geringeren vergolten.

§6 Körperverletzung
6.1 Sollte ein Bürger den anderen in voller Absicht verletzen, so kann man den verletzenden mit einer Geld, oder Haftstrafe belegen.

§7 Tätlicher Angriff
7.1 Wenn ein Bürger einen anderen angreift, aus welchem Grund auch immer, wird er mit einer Geld oder einer Haftstrafe belegt.

§8 Hochstapelei
8.1 Wer sich einen Adelstitel, eine Auzeichnung, oder eines sonstigen Titels bemächtigt, ohne ihn rechtmässig innezuhaben, wird mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe belegt.

§9 Betrug
9.1 Wer zum eigeenen Gewinn andere Bürger bewusst täuscht, sodass diesen ein Schaden dadurch entsteht wird mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe belegt.

§10 Verunglimpfung
10.1 Wer bewusst den Ruf eines Bürgers durch unwahre Aussagen in Verruf bringt, wird mit einer Geldstrafe belegt.

§11 Beleidigung
11.1 Wenn jemand einen anderen Bürger Anduriens beleidigt, wird dieser mit einer Geldstrafe belegt.

§12 Diebstahl
12.1 Bestiehlt ein Bürger den anderen so wird der stehlende mit einer Geld oder Haftstrafe belegt.

§13 Eindringen in Fremdbesitz
13.1 Wer ohne Erlaubnis des Besitzers in ein Haus eindringt, wird mit einer Geld oder Haftstrafe belegt.
13.2 Das eindringen in Festen der Armee, ohne Erlaubnis, wird mit einer Haftstrafe geahndet.

§14 Waffengesetz
14.1 Jeder Bürger darf eine Waffe besitzen und zu seiner Selbstverteidigung oder zum jagen benutzen.
14.2 Innerhalb von Städten, Dörfern und Festen der Armee dürfen nur Mitglieder der Armee und der Legion sowie Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis ihre Waffen tragen. Ein Verstoss gegen dieses Gesetz wird mit einer Geldstrafe bestraft. Bei wiederholtem Verstoss kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.

§15 Stören der königlichen Institutionen
15.1 Wer Mitglieder der Armee, Legion oder des Gerichts bei der Ausführung ihrer Arbeit stört wird mit einer Geldstrafe belegt. Je nach Ausmass ist auch eine Haftstrafe möglich.

§16 Wiederstand gegen die Staatsgewalt
16.1 Wenn sich ein Bürger der Staatsgewalt wiedersetzt so wird er mit einer Geldstrafe belegt und die ausführenden sind berechtigt Gewalt anzuwenden.

§17 Spionage
17.1 Wer immer einen anderen Bürger zum eigenen Gewinn ausspioniert, um an Geheimnisse zu gelangen, wird mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe belegt.
17.2 Wenn die Spionage einem Feind Anduriens dienen sollte, wird diese als Landesverrat angesehen und mit dem Tode bestraft.

§18 Flucht aus dem Gewahrsam
18.1 Wer aus den Gefängnissen der Staatsgewalt flieht, wird mit einer erweiterten Haftstrafe oder der Todesstrafe bestraft.
18.2 Wer einem Inhaftierten zur Flucht aus dem Gewahrsam verhilft wird mit einer Haftstrafe versehen. In besonders schweren Fällen auch mit der Todesstrafe.

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Die Shard-Mami
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